Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2018

 

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die mit MacTech Buncak AG abgeschlossen werden (nachfolgend als “MacTech” genannt).

Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.

MacTech behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.

 

2 Information

2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich und sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der MacTech verstehen sich sofern nichts Anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer (MWST), Abgaben, Zölle, Transportkosten, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwenderunterstützung.

MacTech behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der vereinbarte Preis gemäss Auftragsbestätigung resp. zum Zeitpunkt der Bestellung, resp. der abgemachte Preis lauf Angebot.

Bestellungen sind für MacTech erst nach schriftlicher oder per E-Mail erfolgter Bestätigung verbindlich (Auftragsbestätigung). Widerspricht der Kunde einer Auftragsbestätigung der MacTech nicht innert spätestens 5 Tage nach Erhalt, gilt sie nach Bestand und Inhalt als akzeptiert.

Bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Anpassungen, Installation, Schulung, Support, usw. werden auf im Angebot und der Rechnung separat aufgeführt.

  1. Die Dienstleistungen von MacTech werden nach Aufwand oder nach einer vereinbarten Pauschale entschädigt. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, beinhaltet dies die entschädigungspflichtige Zeit, die Einsatzzeit beim Kunden sowie die Anfahrts- und Rückreisezeit von MacTech zum Kunden.
  2. Periodische Gebühren werden jeweils im Voraus auf Jahresbasis fakturiert.
  3. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus. Die MacTech hat Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der MacTech und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  5. Aufwendungen, die nicht Vertragsinhalt darstellen, sind vom Kunden zusätzlich zu entschädigen (Aufwand- und Kostenentschädigung).

2.2 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch MacTech steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der MacTech durch Zulieferanten und Hersteller.

2.3 Zusatzleistungen: Anpassungen und Support
Allfällige Anpassungen der Software erfolgt nach Absprache mit dem Kunden.

Support wird im Rahmen des Angebots erbracht und wird separat ausgewiesen. Support von Seiten MacTech ist kostenpflichtig.

2.4 Auftragsausführung
Die Auftragsausführung erfolgt auf der Basis der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden, welche MacTech aufgrund der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Die Auftragsbestätigung halt somit Umfang des Arbeitsresultates und den Liefertermin fest. Diese Auftragsbestätigung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und unterzeichnet MacTech zuzustellen. Nach Unterzeichnung des Kunden verlangte Änderungen führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Vor Entwicklungsbeginn sind MacTech sämtliche Informationen und Unterlagen, welche für die Entwicklung benötigt werden, fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Werden Unterlagen erst später geliefert oder verzögert sich die Entwicklung aufgrund von Ereignissen, welche von MacTech nicht beeinflusst werden können, steht es MacTech frei, den Liefertermin neu anzusetzen. Der Kunde bezeichnet einen Projektverantwortlichen. MacTech ist nach eigenem Ermessen berechtigt, das Projekt in mehrere Einzelaufträge aufzuteilen und einzeln auszuliefern sowie zu fakturieren.

 

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Soweit im Angebot nichts Abweichendes festgelegt wird, ist die MacTech während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der MacTech, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der MacTech angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der MacTech bezieht oder benutzt (Lizenz).

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von MacTech mit den Kunden zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend “Kaufvertrag” genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer Bestellbestätigung von MacTech an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit MacTech unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Annahme der Offerte oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages. Aufträge, welche nicht gesondert offeriert wurden, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Wird ein Auftrag vorzeitig durch den Kunden abgebrochen, werden unabhängig vom erreichten Ergebnis, die effektiv geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.

 

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Wird ein Auftrag vorzeitig durch den Kunden abgebrochen, werden unabhängig vom erreichten Ergebnis, die effektiv geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.

 

5 Lieferung und Leistungen

Erfolgt an die von Ihnen angegebene Adresse.

Von der MacTech genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.

Betriebsstörungen, verzögerte Belieferung oder insbesondere Nichtbelieferung durch Vertragspartner der MacTech und Ereignisse höherer Gewalt, Streik und anderer hindernden Umständen berechtigen die MacTech unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts Anderes vereinbart wird.

Die MacTech ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Ebenso ist sie zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder installierte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei MacTech geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Beanstandungen der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei MacTech geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der MacTech unverzüglich zu melden.

Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat

 

7 Gewährleistung

7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Software unter Berücksichtigung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden.

7.2 Die Funktionsfähigkeit der von der MacTech erstellten Software ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig, welche die MacTech nicht beeinflussen kann (Hard- und Software des Kunden, Bedienung, Datenübertragung, Stromausfall, Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden oder Dritten etc.).

7.3 Die MacTech kann im Übrigen keine Garantie dafür übernehmen, dass Hardware/Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann, noch dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst.

7.4 Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die MacTech wegbedungen, auch wenn solche Software in die Programme der MacTech integriert ist.

Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt MacTech keine Haftung.

 

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften MacTech in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Mehraufwendungen, (v) Personalkosten, (vi) Ansprüche Dritter, (vii) Datenverlust, (viii) Schäden aus Lieferverzug sowie (ix) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von MacTech, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

MacTech haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Hardware und Betriebssysteme sowie Software;
  • unterlassene Backups und/oder unsachgemässe Abänderung der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch MacTech zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Die Haftung Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner oben genannten Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.

Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an gelieferter Software und/oder Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

Der Kunde hat die Vertragsleistung sofort zu prüfen und erkennbare Mängel MacTech sofort schriftlich mitzuteilen. Während der Garantiefrist festgestellte verdeckte Mängel sind nach Entdeckung sofort schriftlich zu rügen. Für nach Ablauf der Garantiefrist gerügte Mängel kann keine Nachbesserung/kein Ersatz geliefert werden.

Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 20 Tagen nach der Lieferung, gelten die Produkte und Leistungen in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.

Sofern der Kunde Vertragsleistungen von MacTech unsachgemäss behandelt, eigenmächtig verändert oder repariert oder solche Handlungen durch nicht von MacTech beauftragte Dritte vornehmen lässt, verliert er sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.

Allfällige von Dritten eingeräumte Garantien oder Gewährleistungsrechte tritt MacTech im Einzelfall an den Kunden ab. MacTech gibt dies Falls dem Kunden die Garantiebestimmungen des Dritten bekannt.

 

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten
Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen macht MacTech direkt bei der Kundschaft geltend.

Bei Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen.

9.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft MacTech unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und MacTech kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

MacTech erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–.

Rechnungen, die innerhalb der Zahlungsfrist nicht schriftlich beanstandet werden, gelten in jedem Fall als anerkannt.

9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an MacTech im Eigentum von MacTech.

9.4 Zahlungsmodalität / Anzahlung
Die Dienstleistungen werden von MacTech grundsätzlich vorgängig in Rechnung gestellt. Bei Dauerleistungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten kann MacTech monatliche Zwischenrechnungen stellen.

MacTech hat auch das Recht, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung bis zur Hälfte des Gesamtpreises und während der Dauer des Geschäftsfalls Teilzahlungen im Wert der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.

 

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können MacTech nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 100.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

 

11 Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten über die Parteien, ihre Mitarbeiter und von ihnen beauftragte Dritte, welche den Parteien im Rahmen der Vertragsbeziehung zugänglich gemacht werden, eidgenössischen oder kantonalen Vorschriften über den Datenschutz unterstellt sein können. Die Parteien treffen die erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen zur Wahrung des Datenschutzes.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass solche Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung verwendet und zu diesem Zweck auch an Dritte in der Schweiz oder im Ausland bekannt gegeben werden können.

 

12 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Vertragserfüllung

Der Kunde muss auf eigene Kosten alle Voraussetzungen schaffen, dass MacTech die geschuldeten Vertragsleistungen erbringen kann. Die Mitwirkungspflichten umfassen alle sich aus dem Umfang der Vertragsleistungen ergebenden Massnahmen, Handlungen und Vorbereitungen, insbesondere diejenigen, die im Konzept erwähnt sind.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, hat er alle daraus entstehenden Schäden, z.B. infolge Verzögerungen, und Mehraufwendungen selbst zu tragen.

Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

13 Leistungserbringung

MacTech kann die Vertragsleistung entweder selbst erbringen oder ganz bzw. teilweise durch Dritte erbringen lassen.

 

14 Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt, Vertragsdauer

MacTech behält sich das Eigentum an den verkauften Waren vor, bis der Kunde seiner Zahlungspflicht vollständig nachgekommen ist (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde verpflichtet sich, Eigentumsvorbehalte Dritten, namentlich Vermietern, mitzuteilen sowie unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren nicht zu veräussern oder dinglich zu belasten sowie diese sorgfältig zu behandeln.

Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. Unterlässt der Kunde die Bezahlung der Lizenzgebühren, so verliert er die Nutzungsrechte an der unbezahlten Software und ist verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen und Datenträger sowie Dokumentationen an MacTech zurückzugeben.

Ein auf eine einmalige Leistung ausgerichteter Vertrag (z.B. Lieferung von Hard- oder Software; Erbringung einer einmaligen Dienstleistung) endet mit seiner ordnungsgemässen Erfüllung.

Dauerschuldverhältnisse (z.B. Überlassung von Hard- oder Software, Hosting, Erbringung weiterer andauernder Dienstleistungen) enden mit dem vereinbarten Vertragsablauf oder ihrer Kündigung. Kündigungen haben mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

Ohne anderslautende Vereinbarung im Einzelvertrag sind die Verträge ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten per Ende eines Monats kündbar.

Eine ausserordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

 

15 Dienstleistungen und Erfüllungsort

MacTech erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informatikleistungen wie beispielsweise Installation von Hardware und Software, Vornahme von kundenspezifischen Einstellungen der Software, Programmierung, Rollouts, Datenübernahme, Durchführung von Projekten, Projekteinführung und Inbetriebnahme, Durchführung von Tests, Schulung, Systemintegration, Systemsupport und Systemwartung.

Die spezifischen von MacTech zu erbringenden Dienstleistungen werden im Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung umschrieben.

Dienstleistungen werden entweder beim Kunden oder der Geschäftsstelle von MacTech erbracht.

MacTech ist berechtigt, technische Dienstleistungen im Rahmen von Remote-Services, d.h. via Telekommunikationsnetzwerk, zu erbringen.

 

16 Weitere Bestimmungen

16.1 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

16.2 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

16.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen MacTech und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht (11. April 1980) ist nicht anwendbar.

Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt der Sitz von MacTech. MacTech hat das Recht, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen ist Arlesheim (BL) ausschliesslicher Gerichtsstand.

16.4 Urheberrechtlicher Hinweis / Software-Gewährleistung
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei MacTech.

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer zum eigenen Gebrauch überlassen. Es gelten ausschliesslich die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen im Lizenzvertrag bzw. in den AGBs des Herstellers. MacTech übernimmt keinerlei Haftung.

 

MacTech Buncak AG Duggingen, im Januar 2019